Umweltverträglichkeit und Steuerung der Flächennutzung für Solar-, Wind- und Bioenergie

Im Teilprojekt Ökobilanzen und planerische Steuerung wurden räumliche Steuerungsalternativen für Solar-, Wind- und Bioenergie analysiert. Aufgrund der Novellierung des EEG und der Einführung der Länderöffnungsklausel im BauGB sowie geänderter Zielsetzungen in anderen Teilprojekten wurde der Fokus der Bearbeitung im Projektverlauf auf die planungsrechtlichen Handlungsspielräume verschoben.

Das übergeordnete Ziel war die Analyse der Instrumente zur umwelt- und naturverträglichen planerischen Steuerung. Auf Basis einer Dokumentenanalyse und von Experteninterviews mit Kommunal- und Regionalplanern wurde die aktuelle Steuerung des Ausbaus der erneuerbaren Energien in den Bereichen Wind, Solar und Biomasse untersucht und die beeinflussenden Rahmenbedingungen und steuernden Kräfte in den Bundesländern identifiziert.


Ergebnisse

In Deutschland erfolgt bisher keine strategische Koordination des Ausbaus der Erneuerbare Energien bzw. der gesamten Energiewende von höchster nationaler Ebene. Impulse für die räumliche Steuerung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien werden in Deutschland durch verschiedene Gesetze und Instrumente und auf verschiedenen Ebenen gegeben. Dabei setzt die Bundesebene zwar die gesetzlichen Rahmenbedingungen fest, sie führen aber durch die Konkretisierungen in den einzelnen Bundesländern zu unterschiedlichen Ausgestaltungen vor Ort. 


Ob eine von oben verordnete Steuerung überhaupt effektiv sein kann oder die effektivere Strategie zur Erreichung der Ausbauziele in den temporären, meist wirtschaftlichen Impulsen sowie der ständigen Nachsteuerung, beispielsweise durch Anpassung der Förderbedingungen und der spezifisch ausgeformten Entwicklung in den Bundesländern liegt, wurde im Teilprojekt diskutiert, konnte aber nicht abschließend geklärt werden.

Die Analyse hat gezeigt, dass die fehlende Koordination bisher zu einer Entwicklung von Bottom-up Strukturen geführt hat. Der EE-Ausbau fußt dabei teilweise auf vor Ort erar-beiteten Klimaschutz-und/oder Energiekonzepten oder umsetzenden Bürgergenossenschaften etc. im Sinne einer „Bürgerenergiewende“. Allerdings eröffnen sich auch für regionsexterne Investoren und Projektentwickler erhebliche Möglichkeiten, sich Flächen zu sichern und zu bebauen, ohne dass dies mit einem monetären Nutzen für Region, Kommune und Bürger verbunden wäre. Geregelte Vorgaben bieten den Akteuren vor Ort dagegen meist mehr Chancengleichheit. Aufgrund der geänderten Gesetzeslage, wie sie beispielsweise mit der Umstellung auf Ausschreibungsmodelle vollzogen wird, steht zu erwarten, dass in Zukunft neue Akteurskonstellationen auf den Plan treten werden, um Wettbewerbsnachteile auszugleichen. 

Kommunen – so das zentrale Ergebnis der Onlinebefragung – fühlen sich tendenziell eher fremdgesteuert und durch die Vorgaben der regionalen und der Landesebene in ihren Handlungsmöglichkeiten zum Teil eingeschränkt. Möglichkeiten der kommunalen Steuerung werden – wenn überhaupt – vor allem im Rahmen der Bauleitplanung gesehen und wahrgenommen.

Fazit

Die zentralen Konfliktpunkte bezüglich der derzeitigen räumlichen Steuerung der Erneuerbaren Energien können folgendermaßen zusammengefasst werden:

  • Einzelinteresse versus Gesamtziel: Dem Gesamtziel der Energiewende stehen oft Einzelinteressen entgegen, beispielsweise Belastungen durch Anlagen, mangelnde Transparenz von Entscheidungsprozessen etc.
  • Lokale Detailschärfe versus regionale Wirkungen: Kommunale Ausbaupfade berücksichtigen kumulative Umweltauswirkungen zu wenig und/oder führen zu Konflikten mit Nachbargemeinden.
  • Einzelfallentscheidung versus pauschalisierte Abstandsregeln: Das Pau-schalisieren von beispielsweise Abständen würde Genehmigungsverfahren und Ausweisungsprozesse erheblich vereinfachen. Oft sind aber Einzelfallentschei-dungen sinnvoller und lassen der Planung ihren Planungsspielraum, beispielsweise im Bereich der Abstandsempfehlungen für Vögel.
  • Artenschutz vs. Klimaschutz: Bei den sogenannten „Grün/Grün“-Konflikten fehlt es oftmals an allseits akzeptierten Abwägungskriterien (oder deren Anwen-dung) für eine einvernehmliche Kompromisslösung dieses Zielkonflikts.

Hinweise und Empfehlungen wie in diesem Spannungsfeld eine regionale Energiewende unterstützt und vorangetrieben werden kann, wurden in die „Denkanstöße und Hand-lungsempfehlungen für eine regionale Energieflächenpolitik“ integriert. Kommunen, die eine proaktive und gestaltende regionale Energieflächenpolitik betreiben wollen, bekommen hier Empfehlungen, wie sie die räumliche Steuerung der Energiewende vor Ort im Rahmen der bundes-, landes- und regionalplanerischen Vorgaben angehen und umsetzen können.



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